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BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Reeder - Kündigung - Ausspruch im Ausland - Fortsetzung des Heuerverhältnisses - Zurückbeförderung des Besatzungsmitglieds - Geltungsbereich des Grundgesetzes
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 03.07.1975 - 2 Sa 55/75
- BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75
Papierfundstellen
- DB 1977, 1417
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.03.1973 - 2 AZR 255/72
Fortsetzung des Heuerverhältnisses - Ablauf der Kündigungsfrist - Ordentliche …
Auszug aus BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75
Der Schutzzweck dieser Norm zielt nicht auf die Verlängerung von Arbeitsverhältnissen oder Kündigungsfristen; das Gesetz will damit nur einerseits den Reeder (und auch die übrige Schiffsmannschaft) davor schützen, daß ein Besatzungsmitglied nach eigener Kündigung im Ausland von Bord geht und das Schiff dann unterbesetzt ist, zum anderen den Seemann davor bewahren, daß sein Heuerverhältnis nach einer Kündigung des Reeders zu einer Zeit endet, in der das Schiff nicht in einem deutschen Hafen liegt und es des halb für ihn schwieriger ist, sogleich auf einem anderen deutschen Schiff wieder anzuheuern (BAG AP Nr. 3 zu § 63 SeemG [zu 2 der Gründe] m.w.Nachw.).In diesem Falle steht - bei sinn- und zweckgerechter Auslegung des § 63 Abs. 3 SeemG - das Eintreffen des Seemannes in der Heimat der Ankunft des Schiffes in einem deutschen Hafen gleich; denn nun ist es ihm - ebenso wie bei einer Rückreise mit dem Schiff selbst - möglich, umgehend wieder auf einem deutschen Schiff anzuheuern (BAG AP Nr. 3 zu § 63 SeemG [zu 3 der Gründe], mit zustimmender Anmerkung von Fettback).
- BAG, 09.01.1986 - 2 AZR 163/85
Kündigung von Seeleuten - Fahrt des Schiffes - Klagefrist - Ankunft in …
Außerdem soll der Seemann davor geschützt werden, die Rückreise nach Deutschland selbst, unter Umständen noch mit eigenen finanziellen Mittel durchführen zu müssen (BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 553/75 - AP Nr. 4 zu § 63 SeemG).Dieser Fall tritt im modernen Schiffsverkehr häufiger ein, da die Zahl der Schiffe, die monate- oder jahrelang keinen deutschen Hafen mehr anlaufen, ständig zu nimmt (Fettback, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 63 SeemG).
- BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03
Urlaubs- und Heueranspruch nach dem Mantel- und Heuertarifvertrag für die …
Aus einem zum Stichtag benannten Urlaubsanspruch ergeben sich nach § 60 SeemG Heueransprüche wegen der Verlängerung des Heuerverhältnisses oder unter näher bestimmten Voraussetzungen Urlaubsabgeltungsansprüche (vgl. dazu BAG 20. Januar 1977 - 3 AZR 553/75 - AP SeemG § 63 Nr. 4 und 21. Oktober 1982 - 6 AZR 934/79 - BAGE 40, 269 = AP SeemG § 60 Nr. 4). - BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79
Heuervertrag - Gesetzliche Pflicht der Parteien - Gekündigtes Heuerverhältnis - …
seiner Entscheidung vom 20. Januar 1977 (3 AZR 553/75 - AP Nr. 4 zu § 63 SeemG) ohne weitere Begründung eine von selbst eintretende gesetzliche Verlängerung des Heuerverhältnisses angenommen.